Säuberungen: Politisierte Verfassungsrichter fallen Verwaltungsgericht in den Rücken
Stellen Sie sich vor, Sie kommen aus Afghanistan und beantragen in Deutschland Asyl.
Ihr Antrag wird von der Ausländerbehörde als unbegründet zurückgewiesen.
Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht und treffen dort auf einen Richter, der ihnen nicht behagt.
Sie, nein, der Anwalt, der von Steuerzahlern finanziert an Ihre Seite gestellt wird, stellt einen Befangenheitsantrag gegen den entsprechenden Richter.
Drei Richter der Kammer, zu der der Einzelrichter gehört, lehnen, ohne Zutun dieses Einzelrichters den Befangenheitsantrag ab.
Was liegt für Sie als Flüchtling aus Afghanistan in dieser Situation näher, als ein altes Urteil des Richters, den sie gerne für befangen erklärt haben wollen, auszugraben und zum Anlass zu nehmen, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen? Spielen wir nicht alle ständig mit dem Gedanken, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen und haben wir nicht alle beste Kenntnis vom dazu notwendigen Prozedere und das Kleingeld, das zur Klageführung notwendig ist? Überhaupt, nichts ist so einfach, wie eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu erheben. Lieschen Müller macht das ständig – oder?
“Angegriffen werden können deutsche Hoheitsakte aller drei staatlichen Gewalten, d.h. Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung (zum Sonderfall der Rechtssatzverfassungsbeschwerde vgl. hier). Entscheidend ist, ob die angegriffenen Hoheitsakte aufgrund verfassungsmäßiger Gesetze ergangen und ob die Grundrechte bei Anwendung dieser Gesetze beachtet worden sind. Fehler bei der Rechtsanwendung, die keinen spezifischen Bezug zu den Grundrechten haben, führen daher nicht zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde.
- Die beschwerdeführende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein.
- Ein Anwaltszwang besteht nicht. Die beschwerdeführende Person kann sich rechtlich vertreten lassen; im Falle einer mündlichen Verhandlung muss sie sich vertreten lassen.
- Die Verfassungsbeschwerde unterliegt strengen Anforderungen an die Begründung. Sie muss schriftlich eingereicht werden.
[…]
Gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Monats zulässig. Innerhalb dieser Frist muss auch die vollständige Begründung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.”
Punkte 3 ist hier der Killer, um die “strengen Anforderungen an die Begründung” zu erfüllen und nicht schon durch die Art der Klage den Herrschaften in Karlsruhe Gelegenheit zu geben, die Verfassungsbeschwerde abzuweisen, muss man sich anwaltlich vertreten lassen, wenn man nicht die entsprechende juristische Ausbildung aufzuweisen hat. Was als leicht durchführbare, von jedermann stellbare Verfassungsbeschwerde daherkommt, ist letztlich eine kostentintensive Sache, die in der Regel mit einem Anwalt, der mit Sicherheit nicht auf Basis des RVG, sondern auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig wird, durchgeführt werden muss. Es sei denn, sie kommen gerade aus Afghanistan und sind so kundig im deutschen Recht, dass sie genau wissen, wie sie selbiges für sich durchsetzen…
Kehren wir zurück in die Realität und stellen zunächst einmal fest, dass der Richter, gegen den ein Befangenheitsantrag gestellt wurde, der Verwaltungsrichter aus Gießen, offenkundig absichtlich zum Ziel eines solchen Antrags gemacht wurde. Stellen wir weiter fest, dass der Rechtsvertreter des Afghanen und die Hintermänner dieses Rechtsvertreters (vermutlich die Geldgeber), das Asylverfahren des Afghanen und damit den Afghanen dazu missbraucht haben, um gegen einen Richter vorzugehen, der in der Vergangenheit ein Urteil gefällt hat, das der linken bis linksextremen Seite der anwaltlichen Zunft nicht gefallen hat, denn unsere Richter hat es abgelehnt, ein Plakat der NPD, das mit “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” bepinselt war, als Volksverhetzung einzustufen, und er hat es abgelehnt, das entsprechende Plakat zu verbieten. Das hat nicht nur er getan, das hat auch das Oberverwaltungsgericht von Thüringen getan, dessen Richter in dem Plakat keine Volksverhetzung zu erkennen vermocht haben. Selbst das Bundesverfassungsgericht (1 BVQ 45/19) hat Zweifel an einer Einschätzung sächsischer Verwaltungsgerichte geäußert, die das NPD Plakat als volksverhetzend eingestuft haben.
Der anwaltliche Vertreter, der sich die Klage des Afghanen zunutze gemacht hat, um gegen einen Verwaltungsrichter zu Felde zu ziehen, behauptet nun, dass die Urteilsbegründung, die der Verwaltungserichter aus Gießen im Verwaltungsverfahren gegen die NPD geschrieben hat, Anlass zur Sorge, er sei befangen, ein Gegner von Migration, eben nicht neutral, gebe. Tatsächlich hat der Verwaltungsrichter sich ausführlich und sehr umfassend mit dem Slogan der NPD auseinandergesetzt und sein Urteil minutiös begründet. Das ist Usus, wenn Richter wissen, dass ein Urteil in die nächste Instanz gehen kann. Migration, so schreibt der Gießener Verwaltungsrichter, “stelle naturgemäß eine Gefahr für kulturelle Werte an dem Ort dar, an dem die Einwanderung stattfindet”. Ob man kulturelle Diffusion als Gefahr ansehen muss, ist eine Geschmacksfrage, aber unweigerlich ist es so, dass Zuzug Kulturfremder zu Veränderungen in der Aufnahmegesellschaft führt. Wer dies bestreitet, bestreitet den Zuziehenden ihren Status als Mensch mit eigenen Erfahrungen und eigenen Interessen, wäre demnach ein Menschenfeind. Durch Zuzug, so hat der Verwaltungsrichter aus Gießen geurteilt, sei auch eine Gefahr “für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben” nicht von der Hand zu weisen. Auch daran kann man, wenn man mit normaler Beobachtungsgabe ausgerüstet ist, nichts bestreiten. Es reicht dazu, in bestimmte Stadtteile in Duisburg zu gehen, sofern man sich traut, oder die Fälle in Erinnerung zu rufen, in denen ein Asylbewerber, wie gerade in Würzburg, auf Angehörige der autochthonen Bevölkerung losgegangen ist und diese um ihr Leben gebracht hat.
Was will man dagegen sagen?
Nun, das Bundesverfassungsgericht, vertreten durch die Richter Doris König, Peter Müller und Ulrich Maidowski hat etwas dagegen gesagt, die ausführliche Urteilsbegründung, die den drei Verfassungsrichtern zu ausführlich “erschienen” ist, sei willkürlich und gebe dem Kläger, also dem Mann aus Afghanistan, Anlass zu der Sorge, dass sein Fall vom betreffenden Richter aus Gießen nicht unvoreingenommen beurteilt werde. Nun hat die Realität diese Sorge insofern zwischenzeitlich zerstreut, als besagter angeblich befangener Richter in seinem Urteil die Entscheidung der Ausländerbehörde aufgehoben und dem Afghanen subsidiären Schutz bewilligt hat. Er kann also in Deutschland bleiben, hat sein Ziel damit erreicht. Aber sein Ziel ist ganz offenkundig nicht das Ziel seines anwaltlichen Vertreters, der wohl eine Vendetta gegen den Gießener Verwaltungsrichter führt, und der darin vom Verfassungsgericht bestätigt wurde, denn die drei vom Verfassungsgericht haben den Gießener Verwaltungsrichter für befangen erklärt, eben weil er sein NPD-Urteil zu umfangreich begründet habe.
Der Umfang ist natürlich nicht das Problem. Der Inhalt ist das Problem, wie die drei vom Verfassungsgericht in einem monumentalen logischen Fehlschluss preisgeben:
“Diese Ausführungen im Urteil vom 9. August 2019 durften den Beschwerdeführer veranlassen, an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters zu zweifeln. Das gilt schon für die ausufernde historische Begründung für die Behauptung, Einwanderung stelle „naturgemäß eine Gefahr für kulturelle Werte an dem Ort dar, an dem die Einwanderung“ stattfinde, und den Verweis darauf, dass die bestehende „Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben“ „nicht von der Hand zu weisen“ sei. In hervorgehobenem Maße gilt es auch für die Passagen der Urteilsbegründung, in denen das Verwaltungsgericht ausführt, es handele sich bei der Wendung „Migration tötet“ um eine empirisch zu beweisende Tatsache, und im Folgenden ihm vermeintlich bekannte Einzelfälle von Asylsuchenden anführt, die im Nachhinein wegen Mordes, anderer Tötungsdelikte oder sonstiger schwerer Straftaten verurteilt wurden. Diese Einzelfälle nimmt das Verwaltungsgericht sodann als Beleg dafür, dass Migration etwas mit Tod und Menschenverachtung zu tun haben könne und dass Zuwanderer durchaus in der Lage seien, Tötungsdelikte und Kapitalverbrechen in Deutschland zu begehen. Damit verengt das Verwaltungsgericht den weitergreifenden Begriff der Migration auf die Gruppe der Asylsuchenden – die indes auf dem zu beurteilenden Wahlplakat keine Erwähnung fand – und stellt aus dieser Gruppe die später mit schweren Straftaten straffällig gewordenen Personen als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration dar.”
Dass logische Fähigkeiten, gar eine Grundausbildung in logischem Schließen in Deutschland nicht weit verbreitet sind, ist bekannt, dass unter Juristen derartige Fähigkeiten Mangelware sind, das hat schon Egon Schneider in seinem Buch “Logik für Juristen” beklagt. Dass sich mittlerweile aber grobe logische Fehler in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts finden, das ist dann wohl der Punkt hinter dem Satz mit dem geistigen Verfall.
Der Verwaltungsrichter benutzt in seinem Urteil EINZELFÄLLE um die Möglichkeit dessen, was die NPD auf ihrem Plakat behauptet, zu zeigen. Wenn etwas in der Realität vorhanden ist, dann kann man Aussagen, die genau das behaupten, nicht für falsch ansehen. Die Verfassungsrichter schließen aus dem singulären Fall den der Verwaltungsrichter als Beleg dafür genommen hat, dass eine Behauptung empirisch begründet werden kann, dass Straftaten, die von “straffällig gewordenen Personen” verübt werden “als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration” behauptet würden. Das ist eine so grob fehlerhafte Argumentation, dass man eigentlich am Verstand derer, die sie vornehmen, zweifeln müsste. Sie nehmen nicht nur einen falschen, weil gehaltserweiternden Schluss vor, sie unterstellen auch ihre Vorurteile anderen. Offenkundig sind die drei Verfassungsrichter der Ansicht, dass dann, wenn man darauf hinweist, dass Asylbewerber Straftaten, schwere Straftaten, Morde begehen, dieser Hinweis für die Gruppe aller Asylbewerber gelte, diesen zur Eigenschaft gemacht werde. Diesen Schluss kann man indes nur ziehen, wenn man selbst denkt, dass Asylbewerber in erster Linie aus den Reihen von Kriminellen rekrutiert werden, denn nur vor dieser Prämisse ist es möglich, aus einer empirischen Beobachtung eine normative Aussage abzuleiten, eine falsche obendrein, denn natürlich ist der Hinweis, dass es Asylbewerber gibt, die Straftaten verüben, keine Allaussage, sondern eine eingeschränkte Aussage, die in der Logik mit “Einige” gefasst wird:
Einige Asylbewerber begehen Straftaten / Morde.
Weil einige Asylbewerber Straftaten / Morde begehen, ist der Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! nicht von der Hand zu weisen, zumal auch in dieser Aussage keinerlei ALLAUSSAGE zu finden ist. Behauptet wird, dass “Migration tötet”. Rein Logisch eine absurde Aussage, denn Migration beschreibt einen Prozess, keinen Akteur. Kommt man denen, die hier die deustche Sprache falsch anwenden, entgegen, dann kann man ihre Aussage als Anspielung auf Vorfälle dahingehend auflösen, dass durch Migration auch EINIGE Mörder nach Deutschland gelangen, die bereits getötet haben.
Aus zwei bedingten Aussagen machen die Verfassungsrichter in einem monumentalen Fehlschluss eine Allaussage:
Weil einige Asylbeweber Straftaten / Morde begehen, begehen alle Asylbewerber Straftaten (umschrieben als straffällig gewordene Asylbewerber werden als prägend für alle Asylbewerber dargestellt).
Diesen Schluss kann, wie gesagt, nur jemand ziehen, der die Prämisse hat, dass alle Asylbewerber straffällig werden oder jemand, der ein willkürliches Urteil fällen will, um unter Verwaltungsrichtern, Angst zu verbreiten und sie mit der Aufhebung zu bedrohen, falls sie in der Vergangenheit ein Urteil gefällt haben, das die von Linken so hochgehaltenen Identitäten von Migranten, Schwarzen, Schwulen usw nicht privilegiert hat bzw. politischen Parteien, die nicht verboten, also legitim sind, ihre politische Rechte zugestanden haben. Ein solches Ansinnen gehörte dann in einem größeren Kontext politischer Säuberung, deren Ziel darin besteht, Rechtsprechung nur noch nach ideologischem Einklang zu betreiben, nicht mehr nach der Geltung des Rechts. Entsprechend sind Richter, die einst ideologischen Feinden, NPD, AfD und bald FDP Rechtsschutz gewährt haben, von dem Diktum, sie hätten willkürlich geurteilt, ein Diktum, das willkürlich verteilt werden kann, bedroht.
Der ganze Zinnober mit der Befangenheit gilt natürlich nur für Richter, die dem politischen Feind zugerechnet werden und die sich gegen das stellen, was linksidentitäre Fanatiker durchsetzen wollen. Auf anderen Baustellen gelten andere Gesetze:
Sie sehen, Willkür ist nur dann zu beanstanden, wenn sie den politischen Feind betrifft, Befangenheit im linken Lager ist dagegen ein Ausdruck von richterlicher Unabhängigkeit, Unabhängigkeit von allem Anstand und unabhängig von allem, was einmal Recht war.
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Peter Müller wurde von Merkel installiert. Bei den anderen beiden weiß ich es nicht. Aber ich würde nicht ausschließen, dass inzwischen solche Urteile aus dem Umfeld von Richtern des Bundesverfassungsgerichts bestellt werden.
Dazu auch ganz aktuell: https://www.danisch.de/blog/2021/07/10/ueber-die-befangenheiten-am-bundesverfassungsgericht/#more-44123
Es kann ja auch nicht bunter und diverser, multi-kulti, werden, ohne dass sich kulturell etwas ändert. Die widersprechen sich doch selbst mal wieder.
Rechtsstaat “Isch over!” (Zwischen den “-” Zitat von Schäuble, das ist der mit dem Satz „Abschottung würde Europa in Inzucht degenerieren lassen“.)
Mit scheint, dass die Offene-Grenzen-Politik den befürchteten Effekt gerade bei Juristen erzeugt.
Beim Verfassungsgericht arbeiten noch nicht einmal mehr juristische Laien. Der Richter im besagten NPD-Fall hatte die Aufgabe zu prüfen, ob das Wahlplakat der NPD von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob es Volksverhetzung ist. Diese Frage hat er begründet beantwortet. Mitnichten hat er sich die Auffasung der NPD dadurch zueigen gemacht, sondern nur bewertet, ob es Tatsachen gibt, die dieser Sichtweise einen diskutablen Argumentationsspielraum geben. Zu sagen, dass Migration tötet, heißt eben nicht, dass ale Migranten töten. Als Beispiel. Es gibt kein Beispiel in der Menschheitsgeschichte, wo massenhafte Migration nicht auch zu Not, Elend, Mord und Totschlag führte. Bei einer Beleidigung oder Volksverhetzung ist nach Entscheidungen des BVerfG, also dem mit den Juristen damals, in all ihren möglichen Interpretationen, die zu wählen, die die Aussage zum geringsten Nachteil des Beklagten ist. Exakt diese Prüfung hat der Richter gemacht. Auch wenn es Menschen gibt, die den Spruch so verstehen, wie nun das hirnamputierte BVerfG, dass ALLE MIgranten töten, kann man es mit Logik und Verstand auch so verstehen, dass mögliche und regelmäßige Folgen von Migration und Migrationsbewegungen für Menschen den Tod bedeutet. Hinzu kommt, dass durch die Nennung Migration und Migranten, ja nicht einmal der Adressat klar ist, wer für die Tötungen verantwortlich ist. Das können genauso Schlepper sein, Politiker, aber es müssen gerade nicht die Migranten sein. Insofern sollte der Richter, wenn dies möglich ist, zum EUGH ziehen. Die sind mittlerweile so unfähig und verblödet am BVerfG. Es muss wohl doch an Voßkuhle gelegen haben, wer hätte das gedacht, dass das vor zwei Jahren noch nicht auffiel. Offensichtlich ist mit ihm der letzte Sachverstand gegangen und er hat nicht nur einmal ein Machtwort geredet.
“dass durch die Nennung Migration und Migranten”
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und NICHT Migranten … natürlich!
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Es bleibt festzuhalten: a) Der Richter hat in seiner Begründung die möglichen Interpretationen der Aussagen geprüft und vorschriftsmäßig die logisch nachvollziehbar Mildeste herangezogen. b) Durch Prüfung von Interpretationen gemäß Vorschrift und Heranziehen dieser macht sich ein Richter gerade keine Aussage zu eigen. Andernfalls würde ein Richter, der jemanden für gefährliche Körperverletzung verurteilt anstatt Mord und die begründet, ja auch befangen sein, wenn der nächste Verdächtige vor Gericht steht. Und das Beispiel wäre sogar nur dann zutreffend, wenn die NPD ausdrücklich geschrieben hätte, dass Migranten töten.
Lang, lang ists her … !
Es ist lange her, daß man in Mitteleuropa darauf hoffen konnte, daß Richter unpolitische Urteile fällen, daß das oberste, das GG schützende Gericht logisch denkt und nicht politisch.
Und daß die Politiker ihre Handlungen nach dem Wohle des Volkes ausrichten, auf das sie vereidigt sind.
Es ist vorbei, Deutschland ist wieder mal …
Wer werden diesmal die Allierten sein? (H? GB? PL?)
Werden die dann anstehenden ‘Prozesse’ wieder in Nürnberg statfinden?
Sagen dann all die nicht nur Grün hinter den Ohren gewesenen wieder “das habe ich nicht gewusst”, “das habe ich nicht gewollt”, “ich war doch schon immer dagegen”, “ich hab doch sogar einmal [!] einen lobenden Kommentar beim Reitschuster geschrieben”, “ich war’s nicht, Merkel ist’s gewesen” . . .
Es gilt die neue Höchstgrenze von 5 Milliarden Flüchtlingen einzuhalten. Gut 8 Milliarden Weltbevölkerung, abzüglich der Bewohner aus den Industrienationen, für die ein Leben in Deutschland so interessant ist, wie eines in einem Dorf mitten in Papua Neuguinea, macht gut 5 Milliarden. Vielleicht auch 7 Milliarden, wer wird denn bitte so kleinlich sein, wenn es um Humanität und die moralische Weltherrschaft geht?
Also laut dem Steuerbund arbeiten die vollbeschäftigten Deutschen ab heute für sich, bis gestern für den Staat und Sozialstaat, mittlerweile am längsten in der Weltwirtschaft. Das kann doch wohl nicht so bleiben, da sind noch fast zwei Quartale Luft nach oben! Ach wäre der Ausbeuterstaat doch nur überall so konsequent und glänzend aufgestellt, wie dabei, die arbeitenden Menschen wie Weihnachtsgänse auszunehmen.
Was bedeutet “regieren”, wenn das Ergebnis anerkanntermaßen eine ständige Schaffung von Mißständen und Unheilsherden darstellt ?!
Wozu braucht Deutschland noch Gerichte, vor allem, wenn es um sog. Migranten geht? Sie werden bei Mord freigesprochen, sie werden nicht abgeschoben, sie werden alle geduldet bis in alle Ewigkeit. Dieses Theater und die Kosten kann man sich sparen.
Die Verhältnisse in D. sind einfach nur noch unerträglich. Dazu paßt, daß Merkel am 30.6.21 die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht zu sich ins Kanzleramt eingeladen hatte, obwohl (oder weil?) am 21.7. die Verhandlung gegen Merkel wegen ihrer Selbstermächtigung und Rückgängigmachung der Wahl zum Thüringer Landtag stattfindet. Einige der eingeladenen Richter werden an der Verhandlung beteiligt sein. Es stinkt mal wieder.
Nein, theoretisch sind alle Richter potenziell beteiligt, befangen und korrupt. Denn den Richtern des anderen Senats steht es zu, eine Plenarentscheidung zu verlangen, wenn die eine abweichende Sichtweise vertreten. Sie können sich jederzeit einschalten. Machen sie aber nicht, weder bei Corona, Klima noch sonstwo. Das ist im sozialistischsten, totalitärsten und faschistischsten Deutschland aller Zeiten seit dem Zweiten Weltkrieg mit diesen Richtern natürlich undenkbar. Die vertreten alle Merkels Meinung oder die der Grünen, was identisch ist. Erbärmlich. Roman Herzog wird im Grabe rotieren.
Lustig, wir haben das gleiche Wort benutzt (erbärmlich) noch bevor ich Ihren Kommentar gelesen hatte 🙂
Was Sie, werter bollo, ausführen, war für mich schon lange der Grund, diese manipulierende Institution nur noch als das “baerige Gericht” zu bezeichnen.
Denn die Installation dieser Unperson, bar jeder juristischen Kenntnisse, aber ideologisch extrem auffällig, die ein Skandal und Rechtsbruch ist, setzte die neuen Maßstäbe, unterstützt durch dröhnendes Schweigen der anderen Richter.
Diesen urteilfabrizierenden Persoenen, (richter ist was andere), muss man wohl oder übel eine nicht geringe Nähe zu Systemwechsel-Gedanken zuschreiben.
Bundesverfassungsgericht und Bundesverfassungsschutz betreiben den Systemwechsel, man glaubt es nicht.
Es stinkt… ERBÄRMLICH !!!
Deutschland oder Wie es war als ich begriff das ich in einem Scheißhaufen lebe…
Tja, für eine Fliege wäre es mithin das Schlaraffenland !
@ ERINNERUNG: Sie meinen diese GRÜN schillernden Fliegen…? 🤢
Man gebe sich keinen Illusionen hin, Juristerei ist immer dem Zeitgeist unterworfen. Also nicht wundern, wenn im „unabhängigen“ Bundesverfassungsgericht Angegrünte und ehemalige Politvasallen sitzen. Die natürlich völlig unabhängig von ihrer politischen Couleur und nur wegen ihrer tollen Qualifikationen von den Bundestagsparteien! ausgesucht werden. Kuhhändel sind dabei strikt ausgeschlossen (Müller, Baer). Selbstverständlich geht man höchst widerwillig ins Kanzleramt zum Plausch, da könnte womöglich ein Geschmäckle aufkommen. P.S. Werden die obersten Richter in Polen und Ungarn auch regelmäßig bei ihren Regierungen vorstellig?
Vor langer Zeit entschied das BVerfG, dass die Aussage, “Alle Soldaten sind Mörder”, nicht zu beanstanden sei. Und das, obwohl die Richter damals eher konservativ waren.
Die oben genannte Begründung des BVerfG widerspricht diesem Urteil diametral.
Wenn Recht mit zweierlei Mass gemessen wird, und das sogar vom BVerfG, dann sind wir am Ende des Rechtsstaats angekommen.
Tja wenn die so weiter machen müssen sie aufpassen, daß man sie nicht mit einem (schlechten) Marionettentheater verwechselt.